

Unsere AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BB Baumaschinen Boizenburg GmbH in 19258 – Boizenburg/Elbe
1. Allgemeines
Die vorliegenden allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich – rechtlichen Sondervermögen.
Für sämtliche Lieferungen der Firma Baumaschinen Boizenburg Vermietung und Verkauf , im folgenden Auftragnehmer genannt, gelten unter Ausschluss etwa entgegenstehender Einkaufsbedingungen des Auftraggebers allein die nachstehenden Bedingungen. Vereinbarungen, die die Bedingungen des Auftragnehmers abändern, erweitern oder ergänzen sollen, müssen ausdrücklich schriftlich getroffen werden. Die Annahme der Leistung gilt in jedem Fall als Anerkennung der Lieferungsbedingungen des Auftragnehmers. Im Übrigen gelten die jeweiligen schriftlichen Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers.
2. Angebote
Alle Angebote werden freibleibend angeboten. Angegebene Einsatzzeiten werden eingehalten, binden den Auftragnehmer jedoch nicht. Der Auftragnehmer ist insbesondere erst dann zur Tätigkeit verpflichtet, wenn der Auftraggeber seinen Vertragspflichten nachgekommen ist. An den dem Auftraggeber im Rahmen von Angeboten zur Kenntnis gebrachten Unterlagen und Preisen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentumsrecht vor, eine Weitergabe an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet.
3. Leistung
Die Leistung ist erbracht, sofern der Auftragnehmer die bestellte Maschine geliefert hat. Eine begonnene Schicht wird mit mindestens 8 Stunden berechnet. Überstunden und sonstige Zulagen werden gesondert laut Vereinbarung und tatsächlichem Stundennachweis abgerechnet. Abweichungen sind nur mit dem
Auftragnehmer abzusprechen und schriftlich nieder zu legen. Die Baumaßnahme ist abgeschlossen, sofern der Auftraggeber die Maschine wieder frei gemeldet hat. Für etwaige Genehmigungen, Sicherungspersonal, Arbeitszugführer und sonstiges sorgt der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, das die bestellte Maschine in das Baugleis eingleisen darf (gültige Betra muss vorliegen).
4. Preise
Falls nichts Abweichendes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in EURO (ggfls. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Eine Einsatzschicht des Zweiwegebaggers wird grundsätzlich mindestens mit 8 Stunden in Rechnung gestellt. Bei Ausfall der Schicht wird diese nach Vereinbarung abgerechnet. Der Transport des Zweiwegebaggers oder anderer Maschinen wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ausnahme in diesem Fall ist, wenn der Auftraggeber selbst den Transport durchführt. Voraussetzung dafür ist, dass eine Transportversicherung besteht. Bei Fernbaustellen wird grundsätzlich eine pauschale Auslöse pro Schicht berechnet.
5. Zahlung
Zahlungen sind an den Auftragnehmer oder an die von ihm genannten Zahlungsstellen zu leisten. Wechsel oder Schecks werden von uns nicht akzeptiert. Eine Tilgung der Forderung tritt erst mit vorbehaltloser Gutschrift ein. In einem Abstand von 7 Tagen werden von uns Rechnungen erstellt oder nach Abschluss der Baumaßnahme, sollte diese keine 7 Tage andauern. Die Rechnungen sind nach 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Nichtzahlung werden Verzugszinsen berechnet. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluß bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Auftraggeber gefährdet wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Der Auftragnehmer hat bei Zahlungsverzug das Recht, ohne Verzicht auf seine Ansprüche, die Arbeiten sofort einzustellen.
6. Schäden und Haftung
Bei Ausfall der Maschine durch technischen Defekt oder sonstiges kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Für die durchgeführten Arbeiten wird grundsätzlich keine Gewährleistung von uns übernommen. Für Schäden, welche grob fahrlässig durch die Firma Baumaschinen Boizenburg entstanden sind, tritt unsere Haftpflichtversicherung in Kraft. Die Schäden müssen innerhalb von 4 Wochen schriftlich angemeldet werden. Für Schäden, welche durch falsche Anweisungen verursacht werden übernehmen wir keine Haftung.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand, ist für sämtliche und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Hauptsitz des Auftragnehmers. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Stand: 03.2015